Rund 38.000 Hessinnen und Hessen, die der höchsten Priorisierungsgruppe nach der Corona-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums angehören, haben seit dem 27. Dezember 2020 ihre Corona-Schutzimpfung erhalten. Der zugelassene Impfstoff steht aktuell nur in sehr begrenzter Menge zur Verfügung, daher wurden zunächst Bewohnerinnen und Bewohner sowie das Personal von Alten- und Pflegeheimen durch mobile Impfteams aufgesucht. Zugleich haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kliniken Corona-Schutzimpfungen erhalten, die besonders im Kampf gegen SARS-COV-2 gefordert sind.
„Der Impfstart in Hessen ist gut verlaufen. Die Anzahl der verfügbaren Dosen ist weiterhin sehr begrenzt, deshalb haben wir bei denen begonnen, die der Corona-Schutzimpfung am dringendsten bedürfen, weil sie im Falle einer Infektion ein hohes Risiko einer schweren Erkrankung tragen. Die mobilen Teams haben seit dem 27. Dezember 2020 hessenweit bereits mehr als 38.000 Personen geimpft. Auch im Bundesvergleich kommen wir mit unseren mobilen Impfungen so zügig voran, dass in Hessen bisher mit die meisten Impfungen verabreicht werden konnten. In den kommenden Tagen werden wir sämtliche derzeit zur Verfügung stehenden Impfdosen durch die mobilen Teams und die Impfungen in den Krankenhäusern aufgebraucht haben. Für Freitag [8. Januar 2021] wurde eine neue Impfstofflieferung mit rund 49.000 Dosen für Hessen angekündigt. Damit kann dann ohne Unterbrechung weiter durch die mobilen Teams in den Alten- und Pflegeheimen geimpft werden. Erst mit den weiteren Lieferungen können in einem nächsten Schritt auch Impfstoffe in den ersten sechs Regionalen Impfzentren ausgegeben werden. Sie versorgen zunächst ganz Hessen, bis genug Impfstoff zur Verfügung steht. Unser Ziel ist es, sobald ausreichend Dosen zur Verfügung stehen, in allen Impfzentren großflächig Impfungen anbieten zu können“, so Innenminister Peter Beuth und Gesundheitsminister Kai Klose.
Im bundesweiten VergleichÖffnet sich in einem neuen Fenster nimmt Hessen mit bislang genau 37.795 geimpften Personen Rang drei unter den Bundesländern ein. Seit dem 26. Dezember 2020 hat das Land Hessen fast 100.000 Impfdosen erhalten. Die Hälfte der verfügbaren Menge wird auf Anraten des Bundes zunächst sicher im Verteilzentrum des Landes bei rund minus 70 Grad eingelagert, um in jedem Fall die wichtige Zweitimpfung gewährleisten zu können. Diese soll in der Regel drei Wochen nach Erstimpfung erfolgen.
Weiterer Impfstoff angekündigt: Im Januar nur drei Lieferungen – dann wöchentlich
Die nächste Impfstoff-Lieferung ist für den 8. Januar 2021 angekündigt. Hessen soll dann rund 49.000 Impfdosen erhalten. Die darauffolgenden Lieferungen mit jeweils weiteren rund 49.000 Dosen hat der Bund für den 18. und den 25. Januar 2021 terminiert. Ab dann sollen wöchentlich jeweils montags Lieferungen erfolgen. Im Januar erhalten alle Bundesländer zunächst drei Lieferungen.
Erste Impfzentren öffnen am 19. Januar - Anmeldung ab 12. Januar für über 80-Jährige möglich
Verbunden mit der Ankündigung des Bundes, dass ab 18. Januar wöchentlich weitere Impfstoff-Lieferungen folgen, öffnen in Hessen ab dem 19. Januar 2021 die ersten sechs Regionalen Impfzentren in Kassel, Gießen, Fulda, Frankfurt, Wiesbaden und Darmstadt. Ab dem 12. Januar 2021 können sich Personen aus der ersten Priorisierungsgruppe für ihren persönlichen Impftermin anmelden (bitte beachten Sie unsere Hinweise zu den Priorisierungsgruppen weiter unten). Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Frauen und Männer, die 80 Jahre und älter sind. Zwei Wege führen für Angehörige der ersten Gruppe zum persönlichen Impftermin: Telefonische Anmeldung über die Hotline 116 117 oder Onlineanmeldung über die Webseite impfterminservice.deÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Hinweis: Da noch nicht ausreichend Impfstoffe für alle Personen der höchsten Priorisierungsgruppe zur Verfügung stehen, richtet sich die Anzahl der verfügbaren Termine zunächst auch nach Menge des verfügbaren Impfstoffs.
Informationsangebote für Sie
Wer sich schon vorher über die Schutzimpfung in Hessen informieren möchte, kann auf das Informationsangebot unter corona.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster oder auf die Webseite des Robert Koch-InstitutsÖffnet sich in einem neuen Fenster zurückgreifen. Für allgemeine Fragen steht das Bürgertelefon der Hessischen Landesregierung zur Verfügung: 0800 555 4666. Das Land Hessen wird darüber hinaus alle über 80-Jährigen schriftlich über das Anmeldeverfahren informieren.
Der Hessische Innenminister Peter Beuth und der Hessische Gesundheitsminister Kai Klose erklärten: „Wir wollen so zügig wie möglich bei den so wichtigen Schutzimpfungen vorankommen. Wir sind auf einem guten Weg. Die mobilen Impfteams sind seit Impfstart unterwegs. Noch im Januar wird in Hessen ein großer Anteil der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Mitarbeiterschaft der Alten- und Pflegeheime geimpft sein. Angesichts noch überschaubarer Impfstoffmengen können zunächst nur sechs Regionale Impfzentren öffnen und auch diese werden noch nicht unter Volllast laufen. Dennoch werden tausende Bürgerinnen und Bürger wöchentlich landesweit ihre Schutzimpfung erhalten können. Sobald eine erhöhte Impfstoffproduktion und Zulassungen für wirksame Impfstoffe in Europa erfolgen, können wir unsere weiteren Impfzentren öffnen. Aktuell hat aber noch der Schutz in den Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie für das Personal in den besonders belasteten Krankenhäusern höchste Priorität.“
Bürgerinnen und Bürger der Gruppe mit der höchsten Priorität können sich ab dem 12. Januar 2021 online sowie per Telefonhotline für einen persönlichen Termin in den Regionalen Impfzentren anmelden.
Schutz für die, die ihn am dringendsten benötigen
Bewohner und Personal von Alten- und Pflegeheimen werden zurzeit von den mobilen Teams der Landkreise und kreisfreien Städte in den Einrichtungen aufgesucht. Potenziell kommen hier insgesamt rund 113.000 Frauen und Männer in Hessen für eine Schutzimpfung in Frage. Außerdem können zurzeit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kliniken, die besonders im Kampf gegen SARS-COV-2 gefordert sind, eine Impfung erhalten. Das dort ansässige fachkundige Personal übernimmt die Impfung von potenziell rund 15.000 Menschen selbst.
Neben diesen Personengruppen zählen zur höchsten Priorität bei den Schutzimpfungen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rettungsdienste und der ambulanten Pflegedienste sowie alle weiteren Personen die älter als 80 Jahre sind und nicht bereits in den Alten- und Pflegeeinrichtungen durch die mobilen Teams geimpft wurden. Insgesamt zählt die erste Gruppe nach der Impfverordnung des Bundes in Hessen rund 567.000 Menschen. Hessen folgt der in der Impfverordnung des Bundes ausgegebenen Priorisierung (siehe „Hintergrund“).
Wann werden über 80-Jährige geimpft, die nicht in ein Impfzentrum kommen können?
Der derzeit verfügbare und in der Bundesrepublik zugelassene Impfstoff von BioNTech ist hochwirksam, aber sehr anspruchsvoll in der Verarbeitung. Er muss bei unter 70 Grad Celsius gekühlt werden, kann nur wenige Tage in einem handelsüblichen Kühlschrank erhalten werden, ist nur sehr eingeschränkt transportabel und muss dann rasch verimpft werden. Frauen und Männer, die älter als 80 Jahre sind und aufgrund körperlicher Einschränkungen ein Impfzentrum nicht aufsuchen können, werden zu Hause geimpft. Die mobilen Impfteams der Landkreise und kreisfreien Städte, die aktuell noch in den Alten- und Pflegeheimen im Einsatz sind, werden die Hausbesuche durchführen.
Das Land Hessen wird alle über 80-Jährigen schriftlich über die Anmeldungen für die persönliche Schutzimpfung informieren und ein Erfassungsverfahren für häusliche Impftermine starten. Es wird aufgrund der geringen Impfmengen noch einige Wochen in Anspruch nehmen, bis Hausbesuche durch mobile Impfteams in Hessen landesweit erfolgen können. Es ist daher nach wie vor von großer Bedeutung, dass Angehörige sowie Pflegerinnen und Pfleger die Abstands- und Hygieneregeln weiterhin beherzigen, um die betroffenen Seniorinnen und Senioren vor einer Infektion zu schützen.
Hintergrund: Bundesweite Einteilung der Priorisierungsgruppen laut Impfverordnung
A. Schutzimpfungen mit höchster Priorität (§ 2 ImpfVO)
- Personen ab dem 80. Lebensjahr
- Personen in Alten- und Altenpflegeeinrichtungen (Mitarbeiter/innen und Bewohner/innen)
- Mitarbeiter/innen ambulanter Pflegedienste
- Mitarbeiter/innen in medizinischen Einrichtungen mit sehr hohem Covid-19-Expositionsri-siko (insb. Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste)
- Mitarbeiter/innen in medizinischen Einrichtungen, in denen Personen behandelt werden, bei denen eine Covid-19-Infektion schwere bzw. tödliche Verläufe erwarten lässt (insb. Hämato-Onkologie, Transplantationsmedizin)
B. Schutzimpfungen mit hoher Priorität (§ 3 ImpfVO)
- Personen ab dem 70. Lebensjahr
- Personen mit besonderem Risiko eines schweren oder tödlichen Infektionsverlaufs (Personen mit Trisomie 21, Demenz oder geistiger Behinderung und Organtransplantierte)
- Personen in Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften
- Personen, die im öGD oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig sind
C. Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität (§ 4 ImpfVO)
- Personen ab dem 60. Lebensjahr
- Personen, bei denen aufgrund einer bestimmten chronischen Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.
- Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere in Laboren und Personal, welches keine Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten betreut
- Personen, die in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen tätig sind, insbesondere in den Regierungen und Verwaltungen, bei den Streitkräften, bei Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, in den Parlamenten und in der Justiz,
- Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, Ernährungs- und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen,
- Personen, die als Erzieher/innen oder Lehrer/innen tätig sind,
- Personen, mit prekären Arbeits- und/oder Lebensbedingungen, insbesondere Saisonarbeiter/innen, Beschäftigte in Verteilzentren oder der Fleischverarbeitenden Industrie,
- Personen, die im Einzelhandel tätig sind.
Hinweis: Allgemeine Fragen rund zu Corona werden weiterhin unter der 0800 - 555 4666 sowie unter corona.hessen.de beantwortet.
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