Landrätin Kirsten Fründt und der Erste Kreisbeigeordnete Marian Zachow bei der Vertragsunterzeichnung, gemeinsam mit dem online zugeschalteten Staatssekretär Dr. Stefan Heck.

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Landkreis Marburg-Biedenkopf und Universitätsstadt Marburg gefördert

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24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche, entweder bequem von zu Hause aus oder mobil auf dem Smartphone: die Hessische Landesregierung stärkt die Digitalisierung, um den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zur Verwaltung zu vereinfachen. Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie wurden hessenweit 15 wegweisende Einzelprojekte ausgewählt, darunter Digitalisierungsprojekte im Landkreis Marburg-Biedenkopf sowie der Universitätsstadt Marburg. Staatssekretär Dr. Stefan Heck hat heute digital die Vertragsunterzeichnung für die beiden Projekte vorgenommen. Der Landkreis plant den Aufbau einer digitalen Schnitt- und Koordinatorenstelle über die kommunale Digitalexperten miteinander vernetzt und ausgebildet werden. Diese fachliche Bündelung von Kompetenzen wird durch das Land mit 130.000 Euro gefördert. Die Universitätsstadt Marburg erhält 87.000 Euro für ein Digitalisierungsprojekt, welches die Begleichung von Rechnungen mittels digitaler Unterschrift über das SEPA-Lastschriftverfahren ermöglicht. Der postalische Versand unterschriebener Unterlagen entfällt somit gänzlich.

Digitalisierung nutzen und Alltag erleichtern

„Wir wollen die Digitalisierung nutzen, um möglichst schnell sowohl den Alltag der Bürgerinnen und Bürger als auch den Arbeitsalltag der Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter zu erleichtern. Im Landkreis und der Universitätsstadt werden ab sofort digitale Prozesse entwickelt, die in Zukunft als Blaupause für andere Kommunen in Hessen dienen und damit zu einer Beschleunigung der Digitalisierung in ganz Hessen beitragen. Sowohl der Kreis als auch die Stadt Marburg werden damit zu digitalen Vorreitern und Vordenkern, die nach dem Prinzip ‚Einer für Alle‘ standardisierte Konzepte, Online-Assistenten, Schnittstellen oder digitale Prozesse sowohl für die OZG-relevanten Leistungen, als auch darüber hinaus entwickeln und erproben. Die Hessische Landesregierung erstattet den ausgewählten OZG-Modellkommunen die hierfür entstehenden Aufwände und steht den Kommunen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite“, so Staatssekretär Dr. Stefan Heck.

„Wir sind froh über die hohe Fördersumme. So können wir als Landkreis unserer Aufgabe nachkommen, auch die Kommunen im Kreis bei der Umsetzung des OZG zu unterstützen“, sagte Landrätin Kirsten Fründt. „Das ist gut angelegtes Geld in der Fläche“, ergänzte der Erste Kreisbeigeordnete Marian Zachow.

Verwaltungsdigitalisierung weiter vorantreiben

Hessen hat in diesem Zusammenhang bereits eine Reihe von Digitalisierungsmaßnahmen vorangetrieben, so zum Beispiel die Bereitstellung eines Nutzerkontos („Servicekonto Hessen“). Über dieses Konto kann die hessische Bevölkerung die Landes- und Kommunalverwaltungen zukünftig einfach und sicher sowie ortsunabhängig an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr erreichen, um Serviceleistungen in Anspruch zu nehmen. Über die Projekte der „OZG-Modellkommunen“ soll die Verwaltungsdigitalisierung weiter vorangetrieben werden. Bereits heute können die Bürgerinnen und Bürger in verschiedenen hessischen Gemeinden u. a. über ein Standesamtsportal Geburts- und Sterbeurkunden von zu Hause aus beantragen.

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, sämtliche Verwaltungsleistungen bis zum Ende des Jahres 2022 digital zugänglich zu machen. Die Umsetzung der Verwaltungsleistung findet auf den jeweils zuständigen drei föderalen Ebenen in Hessen statt. Verwaltungsleistungen im Bereich OZG-Kommunal werden von den hessischen Landkreisen, Städten und Gemeinden vorangetrieben. Dafür stellt das Land Hessen gezielte Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten für die Kommunen zur Verfügung. Zu diesen Programmen zählen die „Digitalisierungsberatung“, die „Förderung für OZG-Modellkommunen“, die „Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ)“ sowie die Landeszuwendung im Rahmen des Programms „Starke Heimat Hessen“.

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