Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Frauen und Männer, die 80 Jahre und älter sind (bitte beachten Sie unsere Hinweise zu den Priorisierungsgruppen weiter unten). Zwei Wege führen für Angehörige der ersten Gruppe zum persönlichen Impftermin:
- Telefonische Anmeldung über die Hotline 116 117
- Onlineanmeldung über die Webseite impfterminservice.de
Sechs Regionale Impfzentren
Die Impfungen werden ab dem 19. Januar 2021 in den sechs Regionalen Impfzentren Kassel, Gießen, Fulda, Frankfurt, Wiesbaden und Darmstadt beginnen. Sie versorgen die Städte und das gesamte Umland (welches Regionale Impfzentrum welche Städte und Gemeinden umfasst, sehen Sie hierÖffnet sich in einem neuen Fenster). Das heißt, es gibt für jede Hessin und jeden Hessen ein zuständiges Regionales Impfzentrum.
Anmeldung per Telefon oder online
Terminvereinbarungen sind erst ab dem 12. Januar 2021 möglich. Wer sich schon vorher über die Schutzimpfung in Hessen informieren möchte, kann auf das Informationsangebot unter corona.hessen.de oder auf die Webseite des Robert Koch-InstitutsÖffnet sich in einem neuen Fenster zurückgreifen. Für allgemeine Fragen steht das Bürgertelefon der Hessischen Landesregierung zur Verfügung: 0800 555 4666.
Der Hessische Innenminister Peter Beuth und der Hessische Gesundheitsminister Kai Klose erklärten: „Wir werden die sechs Regionalen Impfzentren ab dem 19. Januar öffnen. Angesichts der überschaubaren Impfstoffmengen werden sie noch nicht unter Volllast laufen, dennoch werden tausende Bürgerinnen und Bürger wöchentlich landesweit ihre Schutzimpfung erhalten können. Sobald eine erhöhte Impfstoffproduktion und weitere Zulassungen für wirksame Impfstoffe in Europa erfolgen, können wir unsere weiteren Impfzentren öffnen. Aktuell hat aber noch der Schutz in den Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie für das Personal in den besonders belasteten Krankenhäusern höchste Priorität.“
Bürgerinnen und Bürger der Gruppe mit der höchsten Priorität können sich ab dem 12. Januar 2021 online sowie per Telefonhotline für einen persönlichen Termin in den Regionalen Impfzentren anmelden.
Fast 21.400 Hessinnen und Hessen haben erste Schutzimpfung erhalten
Bisher hat das Land Hessen fast 100.000 Impfdosen seit dem 26. Dezember 2020 erhalten. Die Hälfte der verfügbaren Menge wird auf Anraten des Bundes zunächst sicher im Verteilzentrum des Landes bei rund minus 70 Grad eingelagert, um in jedem Fall die wichtige Zweitimpfung gewährleisten zu können. Diese soll in der Regel drei Wochen nach Erstimpfung erfolgen. In den ersten fünf Tagen der landesweiten Impfaktion wurden in Hessen rund 21.400 Menschen geimpft.
Schutz für die, die ihn am dringendsten benötigen
Bewohner und Personal von Alten- und Pflegeheimen werden zurzeit von den mobilen Teams der Landkreise und kreisfreien Städte in den Einrichtungen aufgesucht. Potenziell kommen hier insgesamt rund 113.000 Frauen und Männer in Hessen für eine Schutzimpfung in Frage. Außerdem können zurzeit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kliniken, die besonders im Kampf gegen SARS-COV-2 gefordert sind, eine Impfung erhalten. Das dort ansässige fachkundige Personal übernimmt die Impfung von potenziell rund 15.000 Menschen selbst.
Neben diesen Personengruppen zählen zur höchsten Priorität bei den Schutzimpfungen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rettungsdienste und der ambulanten Pflegedienste sowie alle weiteren Personen ab dem 80. Lebensjahr, die nicht bereits in den Alten- und Pflegeeinrichtungen durch die mobilen Teams geimpft wurden. Insgesamt zählt die erste Gruppe nach der Impfverordnung des Bundes in Hessen rund 567.000 Menschen. Hessen folgt der in der Impfverordnung des Bundes ausgegebenen Priorisierung (siehe „Hintergrund“).
„Impfwillige Bürgerinnen und Bürger, die noch nicht geimpft werden können, bitten wir zunächst um Geduld. Die Priorisierung bestimmter Personenkreise ist vom Bundesgesundheitsministerium vorgegeben und der Sache nach zwingend, weil noch nicht ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, um alle Menschen zu impfen, die das wünschen. Wir alle arbeiten zügig daran, dass es so rasch wie möglich in Hessen weitergeht“, betonten Innenminister Peter Beuth und Gesundheitsminister Kai Klose.
Hintergrund: Bundesweite Einteilung der Priorisierungsgruppen laut Impfverordnung
A. Schutzimpfungen mit höchster Priorität (§ 2 ImpfVO)
- Personen ab dem 80. Lebensjahr
- Personen in Alten- und Altenpflegeeinrichtungen (Mitarbeiter/innen und Bewohner/innen)
- Mitarbeiter/innen ambulanter Pflegedienste
- Mitarbeiter/innen in medizinischen Einrichtungen mit sehr hohem Covid-19-Expositionsri-siko (insb. Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste)
- Mitarbeiter/innen in medizinischen Einrichtungen, in denen Personen behandelt werden, bei denen eine Covid-19-Infektion schwere bzw. tödliche Verläufe erwarten lässt (insb. Hämato-Onkologie, Transplantationsmedizin)
B. Schutzimpfungen mit hoher Priorität (§ 3 ImpfVO)
- Personen ab dem 70. Lebensjahr
- Personen mit besonderem Risiko eines schweren oder tödlichen Infektionsverlaufs (Personen mit Trisomie 21, Demenz oder geistiger Behinderung und Organtransplantierte)
- Personen in Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften
- Personen, die im öGD oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig sind
C. Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität (§ 4 ImpfVO)
- Personen ab dem 60. Lebensjahr
- Personen, bei denen aufgrund einer bestimmten chronischen Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.
- Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere in Laboren und Personal, welches keine Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten betreut
- Personen, die in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen tätig sind, insbesondere in den Regierungen und Verwaltungen, bei den Streitkräften, bei Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, in den Parlamenten und in der Justiz,
- Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, Ernährungs- und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen,
- Personen, die als Erzieher/innen oder Lehrer/innen tätig sind,
- Personen, mit prekären Arbeits- und/oder Lebensbedingungen, insbesondere Saisonarbeiter/innen, Beschäftigte in Verteilzentren oder der Fleischverarbeitenden Industrie,
- Personen, die im Einzelhandel tätig sind.
Hinweis:
Allgemeine Fragen rund zu Corona werden weiterhin unter der 0800 - 555 4666 sowie unter corona.hessen.de beantwortet.