Gemäß Ziffer 4 des Beschlusstenors des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 14. November 2023 in dem Verwaltungsstreitverfahren der Partei Alternative für Deutschland (AfD), Landesverband Hessen, gegen das Land Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (Az. 6 L 1174/22.WI), wird Folgendes bekanntgegeben:
Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat es vorläufig zu unterlassen, bekanntzugeben, ob der Landesverband Hessen der Partei Alternative für Deutschland als Beobachtungsobjekt und/oder als Verdachtsfall geführt wird.