Innenminister Roman Poseck betonte bei der Sitzung des Bundesrats: „Wir befinden uns mitten in einer sicherheitspolitischen Zeitenwende. Deutschland und Europa werden kontinuierlich mit Cyberangriffen auf private und öffentliche Infrastrukturen in einem Ausmaß konfrontiert, das wir uns vor wenigen Jahren nicht hätten vorstellen können. Die finanziellen Folgen sind enorm, die Konsequenzen von Abflüssen sensibler Daten verheerend. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung adressiert die drängendsten Probleme zur richtigen Zeit und stattet unsere Sicherheitsbehörden mit den notwendigen Befugnissen aus.
Die aktive Cyberabwehr ist für unsere Sicherheitsbehörden ein elementares Instrument und vor dem Hintergrund der aktuellen Bedrohungslage nötiger denn je. Dabei wahrt der Entwurf die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit. Die Eingriffsbefugnisse sind abgestuft ausgestaltet und stehen im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.