Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Sondereinheit verfolgt Täter konsequent

Vor sechs Jahren, im Oktober 2020, hat die hessische Polizei die „FOKUS“ (Fallübergreifende Organisationsstruktur gegen Kinderpornografie Und Sexuellen Missbrauch von Kindern) gegründet. Die spezialisierte Einheit befasst sich ausschließlich mit Sexualdelikten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen.

Innenminister Roman Poseck betonte anlässlich des sechsjährigen Bestehens der Einheit: „Kinder zu schützen, bedeutet, konsequent zu handeln. Der sexuelle Missbrauch von Kindern gehört zu den abscheulichsten Verbrechen überhaupt. Die Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie hat für die Hessische Landesregierung deshalb höchste Priorität.

Mit der ‚FOKUS‘ hat die hessische Polizei vor sechs Jahren ihre Kräfte gebündelt und ihre Ermittlungsarbeit deutlich verstärkt. Täter müssen wissen, dass sie in Hessen entschlossen verfolgt und mit allen rechtlichen und taktischen Möglichkeiten zur Verantwortung gezogen werden.

Die Arbeit der ‚FOKUS‘ wirkt: 179 vollstreckte Haftbefehle, mehr als 9.900 Durchsuchungen und rund 119.000 sichergestellte Datenträger zeigen, mit welcher Entschlossenheit unsere Ermittler vorgehen. Hinter diesen Zahlen stehen zahlreiche Ermittlungserfolge und reale Missbräuche, die gestoppt werden konnten.

Die Fallzahlen in Hessen und bundesweit bewegen sich weiterhin auf einem erschreckend hohen Niveau. Hinzu kommt ein erhebliches Dunkelfeld. Deshalb dürfen wir in unseren Anstrengungen nicht nachlassen. Neben der konsequenten Strafverfolgung setzen wir auf Prävention. Mit dem Gefährdermanagement Sexualstraftäter nimmt die Polizei bekannte Täter gezielt in den Blick, um weitere Taten zu verhindern.

Wer Kinder schützen will, muss Täter konsequent verfolgen. Dafür braucht die Polizei die Speicherung von IP-Adressen.

Roman Poseck Innenminister

Damit die Polizei Täter im Netz überführen kann, braucht sie die richtigen Instrumente. Die Speicherung von IP-Adressen ist dafür unverzichtbar. Hessen hat sich mit einer Bundesratsinitiative lange und nachdrücklich dafür eingesetzt. Ich begrüße es sehr, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine dreimonatige Speicherpflicht nun im Bundestag beraten wird. Nach der Anhörung in der kommenden Woche muss das Gesetz zügig beschlossen werden. Jeder Tag ohne Speicherpflicht ist ein Tag, an dem Täter unerkannt bleiben können. Auch HessenDATA unterstützt die Behörden bei ihren Ermittlungen und trägt dazu bei, Missbrauchsfälle aufzuklären.

Es ist erschreckend, mit welchen Bildern und Schicksalen die Ermittler tagtäglich konfrontiert sind. Das ist für uns kaum vorstellbar. Jede Verurteilung der vergangenen Monate mit langen Haftstrafen und angeordneter Sicherungsverwahrung belegen, dass sich diese akribische Arbeit lohnt.

Für diese außergewöhnlich belastende Arbeit gilt ihnen mein ausdrücklicher Dank und mein größter Respekt. Es war die richtige Entscheidung, den Ermittlern der „FOKUS“ eine monatliche Zulage von 300 Euro für ihre Tätigkeit zu zahlen.“

„Obgleich wir alles uns Mögliche tun, um Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt zu schützen, ist immer noch von einem erheblichen Dunkelfeld in diesem Deliktsbereich auszugehen“, sagte HLKA-Präsident Daniel Muth. „Wir sind daher auf die Hilfe der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Nehmen Sie Signale, Ängste oder Verhaltensänderungen von Kindern bitte ernst. Wer Anhaltspunkte für einen Missbrauch hat, sollte umgehend die Polizei informieren.“

Verurteilungen durch die „FOKUS“

In den vergangenen zwölf Monaten führten Ermittlungen der „FOKUS“ zu mehreren Verurteilungen. Dazu zählen unter anderem die folgenden Verfahren:

  • Im Oktober 2025 verkündete das Landgericht Frankfurt am Main das Urteil gegen einen heute 45-Jährigen und einen heute 59-Jährigen wegen des besonders schweren sexuellen Missbrauchs mehrerer Kinder. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Männer die Söhne des 45-Jährigen über viele Jahre hinweg schwer missbraucht hatten. Beide wurden zu Freiheitsstrafen von 13 Jahren und neun Monaten beziehungsweise elf Jahren und sechs Monaten verurteilt, zudem wurde die anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet. Das Urteil ist rechtskräftig.  
  • Im Juni dieses Jahres wurde das Urteil gegen einen 43-Jährigen rechtskräftig, der vom Landgericht Wiesbaden zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verurteilt worden war. Der Mann hatte 2017 im Rheingau-Taunus-Kreis ein damals elf Jahre altes Mädchen entführt und schwer sexuell missbraucht. Überführt wurde er 2025 durch einen DNA-Treffer.  
  • Ebenfalls im Juni dieses Jahres wurde ein 75-Jähriger durch das Landgericht Gießen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und drei Monaten mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt, da er über viele Jahre hinweg Kinder auf den Philippinen missbraucht hatte. Die Taten verfolgte er per Livestream. Unterstützt wurde er dabei von seiner auf den Philippinen lebenden Partnerin. Die an einer Grundschule arbeitende Frau hatte die Kinder nicht nur den Aufnahmen zugeführt, sondern die Jungen und Mädchen auch angeleitet. Das Urteil gegen den 75-Jährigen ist rechtskräftig.

Fallzahlen weiterhin auf hohem Niveau

In den vergangenen Jahren sind weltweit und auch in Deutschland furchtbare Straftaten im Bereich der Kinder- und Jugendpornografie und des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen bekannt geworden. Die Fallzahlen bewegen sich auf hohem Niveau.

Laut Bundeskriminalamt wurden deutschlandweit im vergangenen Jahr 17.126 Fälle (Vorjahr 16.354 Fälle) des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern registriert, hinzu kommen 1.239 Fälle (Vorjahr 1.191 Fälle) des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen. Die Straftaten im Zusammenhang mit kinderpornografischen Inhalten sind 2025 auf 41.677 Fälle (Vorjahr 42.854 Fälle) gesunken, in Verbindung mit jugendpornografischen Inhalten stiegen die registrierten Straftaten hingegen im Jahr 2025 auf 11.515 Fälle (Vorjahr 9.601 Fälle).

Auch in Hessen sind die Fallzahlen hoch. Für das Jahr 2025 wurden insgesamt 1.341 Fälle (Vorjahr 1.077 Fälle) von sexuellen Missbrauchsdelikten zum Nachteil von Kindern und 103 Fälle (Vorjahr 82 Fälle) zum Nachteil von Jugendlichen in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) registriert. Hinzu kamen 4.100 Fälle (Vorjahr 4.371 Fälle) von Besitz, Erwerb, Verbreitung und Herstellung kinderpornografischer Inhalte und 1.062 bekanntgewordene Fälle (Vorjahr 899 Fälle) von Jugendpornografie.  

Wesentlich für den Fallzahlenanstieg der vergangenen Jahre im Deliktsbereich der Verbreitung pornografischer Inhalte ist die gesetzliche Meldeverpflichtung US-amerikanischer Internet-Provider, die strafbares Nutzerverhalten innerhalb ihrer angebotenen Dienste über die US-amerikanische Nichtregierungsorganisation „National Center for Missing and Exploited Children“ (NCMEC) unmittelbar und automatisiert an die zuständigen nationalen Behörden zur Einleitung von Strafverfahren übermitteln. Auch für die europäischen Hosting-Dienste-Anbieter existiert seit Februar 2024 mit dem Digital Services Act (DSA) ein neuer gesetzlicher Rahmen, um die Verbreitung rechtswidriger Internetinhalte, unter anderem durch ein Melde- und Abhilfeverfahren, einzudämmen.

Zentrale Ermittlungsstelle im HLKA

In Hessen wurde für die Bearbeitung dieser Meldungen die Ermittlungsstelle NCMEC / DSA zentral im Hessischen Landeskriminalamt (HLKA) eingerichtet. Die Ermittlungsstelle kooperiert eng mit der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Die rund 30 Mitarbeiter prüfen die eingehenden Meldungen tagesaktuell darauf, ob Hinweise auf einen aktuell stattfindenden oder bevorstehenden realen sexuellen Missbrauch vorliegen, den es unmittelbar zu unterbinden gilt. Ist akuter Handlungsbedarf gegeben, werden Einsatzkräfte unmittelbar tätig.

Ein wesentlicher Ermittlungsansatz bei der Bekämpfung von Straftaten, insbesondere im Zusammenhang mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten, ist die Speicherung von IP-Adressen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Internetzugangsanbieter IP-Adressen für einen Zeitraum von drei Monaten speichern müssen. Der Deutsche Bundestag hat den Entwurf im Juni in erster Lesung beraten. Am 7. Oktober 2026 findet im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz eine öffentliche Anhörung statt.

Beteiligung an länderübergreifenden Einsätzen

Die „FOKUS“ beteiligte sich auch in den vergangenen Monaten an länderübergreifenden Aktionen und Ermittlungen, arbeitete dabei unter anderem mit dem Bayerischen Landeskriminalamt und der norwegischen Polizei zusammen.

Die Ermittler gingen zudem mehrmals im Jahr mit sogenannten konzertierten Aktionen gegen Beschuldigte vor. Im Rahmen dieser Aktionen wurden innerhalb weniger Tage jeweils bei durchschnittlich 80 bis 100 Personen hessenweit Durchsuchungen durchgeführt. Hinzu kommen Hunderte von Einzeleinsätzen, die seitens des HLKA und der hessischen Polizeipräsidien im vergangenen Jahr umgesetzt wurden.

Gefährdermanagement Sexualstraftäter

Um sich des Phänomenbereichs ganzheitlich anzunehmen, hat die „FOKUS“ neben der konsequenten Strafverfolgung ein sogenanntes „Gefährdermanagement Sexualstraftäter“ aufgebaut. Ergänzend zum bestehenden gefahrenabwehrrechtlichen Konzept für haftentlassene und rückfallgefährdete Sexualstraftäter (ZÜRS) wurde ein weiteres Programm entwickelt. Es verfolgt das Ziel, bekannte Straftäter im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen und der Darstellung dieses Missbrauchs im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten mit wirksamen präventiven Maßnahmen zu belegen, um weitere Taten zu verhindern.

Mehr als 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Die Einheit „FOKUS“, die im Oktober 2020 unter anderem aufgrund stetig steigender Fallzahlen zunächst als Besondere Aufbauorganisation (BAO) ihre Arbeit aufgenommen hat, ist bereits seit Februar 2024 fester Bestandteil der Regelorganisation der sieben hessischen Polizeipräsidien und des Hessischen Landeskriminalamts. Mit dem Ziel, polizeiliche Maßnahmen gegen Missbrauch von Minderjährigen sowie gegen Kinder- und Jugendpornografie in Hessen zu bündeln und zu intensivieren, verfolgt die hessische Polizei mit mehr als 300 Mitarbeitern gezielt Sexualstraftaten an Kindern und Jugendlichen. Bei allen hessischen Staatsanwaltschaften sind Sonderdezernate für die Verfolgung von Kinderpornografie und Kindesmissbrauch eingerichtet. 

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