Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Staatsgerichtshof bestätigt Versammlungsgesetz

Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen hat das im Jahr 2023 neu erlassene Hessische Versammlungsfreiheitsgesetz in seiner heutigen Entscheidung als mit der Verfassung grundsätzlich vereinbar erklärt. Dabei wurde festgestellt, dass auch in Hessen Versammlungen durch Gesetz geregelt werden können und Art. 14 Abs. 2 der Hessischen Verfassung dem nicht entgegensteht.

Das Hessische Versammlungsfreiheitsgesetz ist seit seinem Inkrafttreten am 4. April 2023 bereits vielfach zur Anwendung gekommen und hat sich gut bewährt. Es bietet den Versammlungs- und Polizeibehörden die Grundlage, um notwendige Maßnahmen zur sicheren Durchführung von Versammlungen in Hessen ergreifen zu können. 

Ordnende Maßnahmen nach dem Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetz zielen auf den Schutz der Versammlungsfreiheit, indem sie die sichere Durchführung von Versammlungen gewährleisten. Dies erfasst, wie der Staatsgerichtshof ausdrücklich betont, auch die öffentliche Ordnung. In der Anwendung dieser Befugnis werden die Grundrechte der Beteiligten selbstverständlich weiterhin mit größter Sensibilität geschützt werden.

Entscheidung bringt Rechtssicherheit

Innenminister Roman Poseck erklärte zur Entscheidung des Staatsgerichtshofs:

„Ich begrüße die Entscheidung des Staatsgerichtshofs. Sie bringt Rechtssicherheit. Die Versammlungsfreiheit ist in unserem freiheitlichen Land von überragender Bedeutung. Sie ist und bleibt ein hohes Gut. Das hat auch das Verfassungsgericht herausgestellt. Die Versammlungsfreiheit ist Ausdruck der Freiheit, der Unabhängigkeit und des Selbstbewusstseins mündiger Bürgerinnen und Bürger. Dies gilt insbesondere auch für politische Minderheiten, die dank der Versammlungsfreiheit die Möglichkeit haben, sich in der Öffentlichkeit Gehör zu verschaffen. 

Nach der Entscheidung sind die möglichen Einschränkungen durch das Gesetz verfassungskonform. Diese sind auch erforderlich, um einen ordnungsgemäßen Ablauf von Versammlungen zu gewährleisten, erst recht in Zeiten einer zunehmenden Polarisierung und Radikalisierung. Das Versammlungsrecht schafft die Grundlage dafür, dass sich Versammlungen im Rahmen des Rechts bewegen. Die faktische Möglichkeit der Versammlungsteilnehmenden, ihr Grundrecht wahrnehmen zu können, wird durch das Hessische Versammlungsfreiheitsgesetz deutlich gefördert und gestützt, so etwa durch den gesetzlich verankerten behördlichen Schutzauftrag, die Regelungen zum Kooperationsgebot und die enthaltene Bereichsabgrenzung zum Polizeirecht.

Soweit der Staatsgerichtshof einzelne Vorschriften wegen des sogenannten Zitiergebots beanstandet hat, gehe ich fest davon aus, dass die erforderlichen Änderungen zeitnah auf den Weg gebracht werden können. Die entsprechenden Ergänzungen sollten innerhalb der eingeräumten Übergangsfrist unproblematisch möglich sein.“