Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Stefan Sauer übergibt Zuwendung für Bewegungskoordinatorin

Staatssekretär Stefan Sauer hat dem Kreisausschuss Groß-Gerau einen Förderbescheid in Höhe von 47.500 Euro aus dem Landesprogramm „SPORTLAND HESSEN bewegt“ zur Weiterführung der Arbeit der Bewegungskoordinatorin übergeben.

Basierend auf einer Analyse der Bedarfe zum Themenfeld Bewegungsförderung auf Ebene der Städte beziehungsweise Landkreise vernetzen die Bewegungskoordinatoren bestehende Sportangebote, koordinieren Maßnahmen zu deren Stärkung und tragen damit dazu bei, das Bewegungs- und Gesundheitsangebote vor Ort auszubauen.

„Bewegung fördert das seelische und körperliche Wohlbefinden und ist damit auch gut für unsere Gesellschaft als Ganzes. Als Hessische Landesregierung haben wir es uns früh zum Ziel gesetzt, alle Hessinnen und Hessen zu mehr Sport zu motivieren. Genau hier setzen wir gemeinsam mit dem Landessportbund Hessen sowie vielen weiteren Partnern mit aufeinander abgestimmten Strategien und Maßnahmen des Landesprogramms ‚SPORTLAND HESSEN bewegt‛ an. Ein wichtiger Bestandteil des Programms ist die Einrichtung von Bewegungskoordinatoren in Modellregionen. Diese Koordinatoren verknüpfen die vor Ort bestehenden Bewegungsangebote, machen sie bekannter und schaffen damit sinnvolle Synergien. Ich freue mich, dass die wichtige Arbeit der Bewegungskoordinatorin im Kreis Groß-Gerau fortgesetzt wird. Der Sport in der Region wird damit strukturell weiter nachhaltig gestärkt und wir tragen dazu bei, dass sich mehr Menschen bewegen und fit bleiben“, so Innenstaatssekretär Stefan Sauer.

Die Stelle der Bewegungskoordinatorin ist in Groß-Gerau an der Kreisvolkshochschule Groß-Gerau angesiedelt, die als kommunaler Eigenbetrieb des Kreises mit ihrem Fachbereich Gesundheit, Bewegung, Entspannung und Ernährung die Aufgabe erfüllt, im Rahmen des lebensbegleitenden Lernens Gesundheitsbildung anzubieten und weiterzuentwickeln. Es ist eine gestaffelte Zuwendungsgewährung des Landes für die anteilige Übernahme der Personalkosten für die Projektlaufzeit von drei Jahren in Gesamthöhe von 120.000 Euro vorgesehen.

Hintergrund zu den Bewegungskoordinatoren

Die Einrichtung von Bewegungskoordinatoren ist ein wesentlicher Bestandteil des Landesprogramms „SPORTLAND HESSEN bewegt“, welches das Ziel verfolgt, Bewegungsmangel und den damit verbundenen gesundheitlichen Folgen über alle Lebensphasen hinweg entgegenzuwirken.

Die Bewegungskoordinatoren, zwischen denen regelmäßig ein Austausch stattfindet, sind eng in die auf Landesebene geschaffene Organisationsstruktur eingebunden und haben die Aufgabe, gemeinsam mit dem organisierten Sport vor Ort, das Bewegungs- und Gesundheitsangebot im Landkreis beziehungsweise der Stadt qualitativ und quantitativ weiterzuentwickeln. Schließlich wird mit den Bewegungskoordinatoren auch eine Bündelung von Kompetenzen auf dem Gebiet der Bewegungsförderung vor Ort erreicht.

Bewegungskoordinatoren sind bisher in folgenden Regionen eingerichtet: Landkreis Marburg-Biedenkopf, Region Fulda (Stadt und Landkreis), Landkreis Offenbach, Vogelsbergkreis, Landkreis Waldeck-Frankenberg, Stadt Kassel, Landkreis Gießen, Landkreis Groß-Gerau, Stadt Frankfurt. Aktuell ist die vierte Tranche an Bewegungskoordinatorinnen und -koordinatoren ausgeschrieben. Aufgrund der strukturellen Bedeutung der Bewegungskoordinatoren für ein gemeinsames Wirken bei der Bewegungsförderung sollen in diesem Zuge im Jahr 2023 in drei weiteren Regionen Stellen eingerichtet werden.

Sportförderung in Hessen steigt auf Rekordniveau

Hessens Sportvereine zählen rund 2,1 Millionen Mitglieder, die in knapp 7.500 Vereinen des Landessportbundes Hessen organisiert sind. Die Hessische Landesregierung hat den organisierten Sport in Hessen 2022 mit einem Volumen von rund 65,5 Millionen Euro unterstützt. Im Jahr 2023 stehen Fördermittel von mehr als 68 Millionen Euro zur Verfügung. Die Sportförderpolitik der Landesregierung setzt bei den kleinsten Einheiten, den Vereinen in den Kommunen, an. Die Bandbreite der Unterstützung für insbesondere kleinere Vereine reicht von der Neuanschaffung von Sportgeräten über die Sicherung des Trainings- und Spielbetriebes bis zur Förderung der Jugendarbeit.