Innenstaatssekretär Martin Rößler gibt einem Mann die Hand, der einen Förderbescheid hält. Ein weiterer Mann steht daneben. Im Hintergrund ist ein Rasen-Sportplatz zu sehen.

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

TSV Michelbach erhält 10.000 Euro für Flutlicht

Der TSV 03/30 Michelbach rüstet die Flutlichtanlage seines Sportplatzes auf LED-Technik um. Das Land Hessen unterstützt die Maßnahme mit 10.000 Euro aus dem Förderprogramm „Weiterführung der Vereine“.

Als Vertreter der Landesregierung übergab Innenstaatssekretär Martin Rößler einen entsprechenden Förderbescheid an den Vereinsvorsitzenden Andrew Robertson. 

Martin Rößler hob anlässlich der Bescheidübergabe die gesellschaftliche Bedeutung der Sportvereine hervor: „Sportvereine wie der TSV Michelbach leisten Herausragendes, wenn es um sinnvolle Freizeitgestaltung und das soziale Leben in Hessen geht. Junge Menschen werden durch Sportvereine frühzeitig an eine aktive, gesunde Lebensweise herangeführt. Zudem bieten Sportvereine vielfältige Möglichkeiten ehrenamtlicher Mitwirkung.

Rund 2,3 Millionen Menschen sind Mitglied in einem der über 7.300 Sportvereine in Hessen – so viele wie nie zuvor. Damit gehört jeder dritte Mensch in Hessen einem Sportverein an. Hinzu kommen etwa 480.000 Ehrenamtliche, die Woche für Woche Verantwortung übernehmen und das vielfältige Sportangebot ermöglichen.

Auch für diesem Hintergrund ist der Hessischen Landesregierung die Sportförderung besonders wichtig. Die Unterstützung der neuen LED-Flutlichtanlage des TSV Michelbach, die das abendliche Training in der dunklen Jahreszeit gewährleisten wird, ist gut angelegtes Geld. Sie ermöglicht eine optimale Ausleuchtung des Platzes und hilft obendrein, Energie zu sparen. Ich wünsche allen, die beim TSV Michelbach Sport treiben oder sich engagieren, alles Gute und viel Erfolg!“

Förderprogramm „Sportland Hessen“

Die Landeszuwendung in Höhe von 10.000 Euro stammt aus dem Förderprogramm „Weiterführung der Vereinsarbeit“, das bereits seit 1978 besteht. Gefördert werden insbesondere die Anschaffungen langlebiger Sportgeräte und kleinere Baumaßnahmen zur Sanierung und Instandsetzung von Sportstätten. Die Förderquote liegt in der Regel bei rund 25 Prozent, die maximale Förderung bei 10.000 Euro. Mit über 350 bewilligten Förderungen im Jahr 2025 und einem vollständig digitalisierten Antragsverfahren hat sich das Programm als schnelle und unbürokratische Unterstützung für hessische Sportvereine etabliert.