Die am 27. Dezember 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte zweite EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2-Richtlinie) verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht. Mit dem am 06.12.2025 in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung wird das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für deutlich mehr Unternehmen Aufsichtsbehörde. Wirtschaftsunternehmen, aber auch kritische Einrichtungen der kommunalen Ebene sind ab einer bestimmten Größe von den NIS-2-Regulierungen des Bundes betroffen. Als Hilfestellung bietet das BSI einen anonymen Online-FragebogenÖffnet sich in einem neuen Fenster zur Überprüfung der NIS-2-Betroffenheit für Unternehmen an. Unter dem Hashtag #nis2know stellt das BSI betroffenen Einrichtungen zudem Unterstützungsangebote wie beispielsweise Handreichungen, eine Roadmap und Webinare bereit.
NIS-2