Schloss mit der Aufschrift "NIS2"

NIS-2 in Hessen

Die europäische NIS-2-Richtlinie verpflichtet Verwaltung und Wirtschaft in ganz Europa, verbindliche Maßnahmen zur Cybersicherheit umzusetzen. Damit soll ein hohes, einheitliches Sicherheitsniveau in allen Mitgliedstaaten erreicht werden. Besonders wichtige Einrichtungen in der Energieversorgung, im Gesundheitswesen oder in der Verwaltung sollen so besser vor Cyberangriffen geschützt werden. Gleichzeitig trägt die NIS-2-Richtlinie dazu bei, den europäischen Binnenmarkt widerstandsfähiger zu machen.

Die hessische Landesverwaltung hat in Erfüllung der europäischen Anforderungen einen Gemeinsamen RunderlassÖffnet sich in einem neuen Fenster zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben für die Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Cybersicherheitsniveaus in der Union im Staatsanzeiger veröffentlicht, welcher für das Land Hessen am 24. Dezember 2024 in Kraft getreten ist.

Wirtschaftsunternehmen, aber auch kritische Einrichtungen der kommunalen Ebene wie bspw. kommunale Wasserversorger sind hingegen ab einer bestimmten Größe von der NIS-2-Regulierung des Bundes betroffen. Weitere Informationen können dem Bereich Regulierte Wirtschaft entnommen werden.

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