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Staatsangehörigkeit

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Die Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer.

Sie muss beantragt werden und wird durch Aushändigung einer besonderen Einbürgerungsurkunde vollzogen.

Themenüberblick

Utensilien eines Gerichts
© succo / pixabay

Einbürgerung

Voraussetzungen

Auf die Einbürgerung besteht in der Regel ein Rechtsanspruch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind.

Vater mit Tochter
© FireFX / pixabay

Einbürgerung

Verfahren

Zuständig für die Entgegennahme eines Einbürgerungsantrags sind in Hessen die Magistrate und Gemeindevorstände in Städten und Gemeinden mit 7.500 und mehr Einwohnern.

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