Die Kommunen sind nach § 112 HGO verpflichtet, auf den 31. Dezember eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen und gibt Auskunft über die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune.