„Das Gesetz trägt einerseits dem zweifellos existenten Spieltrieb in der Bevölkerung Rechnung, verschärft aber zugleich den Spieler- und Jugendschutz. Bereits bestehenden Glückspielunternehmen sichert es gleichzeitig die Existenzgrundlage. Deshalb belassen wir den regulären Mindestabstand zwischen Spielhallen bei 300 Metern, ermöglichen aber Ausnahmen im Einzelfall. Mit dieser etwas marktoffeneren Regelung wird das illegale Glückspiel erfolgreicher bekämpft als durch strikte Verbote. In manchen Sparten – wie zum Beispiel im Sportwetten-Bereich – haben wir durch den neuen gesetzlichen Rahmen des Glücksspielstaatsvertrages schon heute eine Kanalisierung in den legalen Markt von 95 Prozent erreicht“, so Hessens Innenminister Peter Beuth.
Bereits der Glücksspielstaatsvertrag hat den Anschluss an das Sperrsystem OASIS und die anderen Zentraldateien sowie die Anforderungen an Mitarbeiterschulungen und das Sozialkonzept der Veranstalter wesentlich weiterentwickelt. Besonders das spielformübergreifende Spielersperrsystem ist ein wichtiges Instrument der Suchtbekämpfung. Das Sperrsystem OASIS wird vom Land Hessen weiterhin für alle Länder einheitlich betrieben.
Online-Casino-Erlaubnis sofern mindestens zwei Spielbanken daran beteiligt sind
In Bezug auf die nunmehr ebenfalls im Glücksspielstaatsvertrag ermöglichten Online-Casino-Erlaubnisse hat die Anhörung zum Gesetzentwurf ergeben, dass bei mehreren hessischen Spielbankgemeinden Interesse an der Veranstaltung von Online-Casino-Spielen (virtuellem Roulette, Blackjack, etc.) besteht. Fortan werden solche Konstruktionen möglich sein, bei der mindestens zwei Spielbanken mehrheitlich beteiligt sind.
„Wir erlauben eingeschränkt virtuelle Casino-Spiele, weil sich allen Verboten zum Trotz in der Vergangenheit ein so florierender grenzüberschreitender Schwarzmarkt im Internet gebildet hat, dass wir vor dieser Realität die Augen nicht mehr verschließen dürfen. Ein fortbestehendes und offensichtlich unwirksames Verbot in diesem Segment würde weder dem Jugend- und Spielerschutz noch den Interessen der erlaubten Glückspielunternehmen dienen. Wir werden die Entwicklung eines Angebots durch hessische Spielbankgemeinden und den späteren Betrieb eng begleiten und kontrollieren“, so Innenminister Peter Beuth.