Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Zusätzliche und flexiblere Möglichkeiten für Namenszusätze bei hessischen Kommunen

Roman Poseck: „Ein Namenszusatz stärkt kommunale Identität, schafft Stolz und Heimatverbundenheit bei den Bürgern. Ein gemeinsames Leitbild nach außen stärkt den Zusammenhalt nach innen.“

Im Kontext des kürzlich beschlossenen Kommunalen Flexibilisierungsgesetzes (KommFlex) wurde unter anderem auch die Vergabe von Namenszusätzen im hessischen Kommunalrecht flexibilisiert. Fortan können Gemeinden auf Antrag an den Hessischen Innenminister unter anderem die Titel „Heilbad“, „Kurort“ oder „Kurstadt“ als offiziellen Namenszusatz führen, wenn sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen.

Flexiblere Regeln für den kommunalen Markenkern

Kommunalminister Roman Poseck betonte: „Wir haben in Hessen neue, großzügigere Voraussetzungen geschaffen, um Namenszusätze für Gemeinden flexibler zu verleihen. Damit sind wir einem weiteren Anliegen der Kommunen nachgekommen.

Eine Kommune bringt mit so einem Namenszusatz offen ihren Markenkern zum Ausdruck – und das bereits auf den Ortseingangsschildern. Diese öffentliche Wahrnehmung stärkt die Kommunen nach außen, was sich auch positiv auf den Tourismus auswirken kann. Zugleich hat es eine wichtige Wirkung nach innen. Ein solcher Titel stärkt die kommunale Identität, schafft Stolz und Heimatverbundenheit bei den Bürgern. Ein gemeinsames Leitbild nach außen stärkt den Zusammenhalt nach innen.

Von der Hansestadt bis zur Kunigundengemeinde

Ein solches Qualitätssiegel tragen aktuell bereits 65 hessische Kommunen, darunter: „Hansestadt“ Korbach, „Barbarossastadt“ Gelnhausen, „Wissenschaftsstadt“ Darmstadt, „Point-Alpha-Gemeinde“ Rasdorf und „Brüder-Grimm-Stadt“ Hanau. Im Jahr 2024 habe ich Friedrichsdorf den Namenszusatz „Philipp-Reis-Stadt“ und im vergangenen Jahr Kaufungen den Namenszusatz „Kunigundengemeinde“ verliehen. Neu-Isenburg trägt seit 2024 das Prädikat „Hugenotten- und Waldenserstadt“. In Zukunft kann dieser Namenszusatz dank der Gesetzesänderung flexibler verliehen werden.

Schon jetzt gibt es Interessensbekundungen auf der Grundlage des neuen Rechts, was den eingeschlagenen Weg der Flexibilisierung von Namenszusätzen bestätigt. Ich freue mich, wenn künftig noch mehr Städte ihren Markenkern stärker nach außen tragen und lade ausdrücklich zu entsprechenden Antragstellungen der Kommunen, zum Beispiel mit den Prädikaten „Heilbad“, „Kurort“ oder „Kurstadt“, ein. Damit gewinnen die hessischen Kommunen weiter an Attraktivität – auch für die Bürger vor Ort, aber auch über die Grenzen Hessens hinaus.“

Zur Gesetzesänderung

Mit der erstmaligen Einführung einer gesetzlichen Vorschrift zur Entziehung eines einmal verliehenen Namenszusatzes kann die Verleihung von Namenszusätzen flexibilisiert werden. Durch diese Regelung wird insbesondere einer langjährig erhobenen Forderung des Hessischen Heilbäderverbandes Rechnung getragen.

Zukünftig können Gemeinden auf Antrag die Prädikatstitel „Heilbad“, „Kurort“ oder „Kurstadt“ nach Zustimmung des Magistrats auch als Namenszusatz gemäß § 13 Abs. 2 HGO verliehen werden. Die Prädikatsvoraussetzungen sind in der vom für den Tourismus zuständigen Hessischen Minister erlassenen Verordnung über die Anerkennung als Kur-, Erholungs- oder Tourismusort (KurortV HE) festgelegt. Wurde das Prädikat einmal erteilt, kann das Innenministerium ihn zum Namensbestandteil erheben.

Die betreffenden Prädikate unterliegen gemäß KurortV HE einer regelmäßigen Überprüfung; bei Wegfall der Anerkennungsvoraussetzungen können diese wieder aberkannt werden. Tritt ein solcher Fall ein, kann nunmehr auch eine Entziehung des Namenszusatzes auf Grundlage dieser kommunalrechtlichen Vorschrift vorgenommen werden. Die fehlende Entziehbarkeit stand bislang einer flexibleren Verwaltungspraxis entgegen: 

Die Regelung bezieht sich nicht ausschließlich auf die genannten Prädikate; sie gilt auch für andere Namenszusätze.

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