© ontronix / AdobeStock 25.06.2021 Staatsangehörigkeit Einbürgerung Die Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer. Sie muss beantragt werden und wird durch eine besonderen Einbürgerungsurkunde vollzogen.
© FireFX / pixabay 25.06.2021 Staatsangehörigkeit Option Alle ab dem Jahr 2000 in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern erhalten die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil u.a. seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt.
© Andrey Popov / Adobe Stock 25.06.2021 Staatsangehörigkeit § 25 Verlust der Staatsangehörigkeit Nach § 25 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) führt der auf eigenen Antrag erfolgte Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit zum automatischen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.
© Stiefi / Adobe Stock 25.06.2021 Staatsangehörigkeit Informationen zur Staatsangehörigkeit Erworben wird die deutsche Staatsangehörigkeit im Regelfall kraft Gesetzes, ohne Antrag oder behördliches Zutun mit der Geburt.
© HüSo / Adobe Stock 25.06.2021 Bürger Staatsangehörigkeit Die Staatsangehörigkeit ist das rechtliche Band zwischen einer Person und einem Staat. Sie ist die Grundlage für die Zugehörigkeit zum Staatsvolk, von dem alle Staatsgewalt ausgeht.