© NicoElNino / AdobeStock 23.06.2021 Feiertage Filmvorführungen An den Sonn- und Feiertagen ist in der Zeit von 4.00 bis 12.00 Uhr die Vorführung von Filmen wie alle anderen der Unterhaltung dienenden Veranstaltungen grundsätzlich verboten.
© Me studio / Adobe Stock 23.06.2021 Feiertage DVD-Verleih Die Öffnung von Video- und Bibliotheken ist nach § 6 Abs. 2 Nr. 5 des Feiertagsgesetzes an Sonn- und Feiertagen ab 13.00 Uhr erlaubt.
© NicoElNino / AdobeStock 23.06.2021 Feiertage Autowaschanlagen Der Betrieb von Autowaschanlagen ist als werktägliche Tätigkeit grundsätzlich verboten. Dies gilt auch für automatische Waschanlagen, die von den Autobesitzern selbst bedient werden.
© Me studio / Adobe Stock 23.06.2021 Feiertage Automärkte Automärkte sind feiertagsrechtlich nur zulässig, wenn sie als Markt oder Messe von der zuständigen Gewerbeaufsicht nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung festgesetzt worden sind.
© Me studio / Adobe Stock 22.06.2021 Ausnahmen Befreiung von feiertagsrechtlichen Verboten Die örtliche Ordnungsbehörde kann von den feiertagsrechtlichen Verboten Befreiungen erteilen.
© Andrey Popov / Adobe Stock 22.06.2021 Arbeitsruhe Arbeits- und Veranstaltungsverbote Zum Schutz der gesetzlichen Feiertage sind Tätigkeiten verboten, die typische werktägliche Lebensformen darstellen.
© Me studio / Adobe Stock 22.06.2021 Einschränkungen Sonn- und Feiertage Für einzelne Feiertage kann die örtliche Ordnungsbehörde Befreiung von den gesetzlichen Beschränkungen und Verboten gewähren.
© Andrey Popov / Adobe Stock 22.06.2021 Rechtslage Gesetzliche Grundlagen Um "Tage der Arbeitsruhe und seelischen Erhebung" zu gewährleisten, werden die gesetzlichen Feiertage durch besondere Rechtsregelungen geschützt.