Personalbogen / Amtsarzt / Beihilfe

Personalbogen

Nach erfolgter Auswahl und Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern sind der "Personalbogen für die hessische Landesverwaltung", das "Anlageblatt zum Personalbogen" und der Vordruck "Erklärung zu Strafen und Disziplinarmaßnahmen sowie zu laufenden Verfahren" zu verwenden. Diese Vordrucke sind als Download beigefügt. Weiteres zur Verwendung des Personalbogens können Sie dem Gemeinsamen Runderlass vom 19. Dezember 2016 entnehmen, der im Staatsanzeiger 1/2017, S. 2 ff. veröffentlicht sowie nebst Anlagen nebenstehend abgedruckt ist.

Amtsärztliche Untersuchungen

Im Rahmen verschiedener personalrechtlicher Entscheidungen wird eine amts- bzw. ärztliche Begutachtung notwendig. Hierfür sind die als Download beigefügten Formulare von den personalverwaltenden Stellen sowie den begutachtenden Ärztinnen und Ärzten zu verwenden. Weiteres und Hinweise zum Ablauf des Verfahrens können dem nachstehenden Erlass des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration zur Ärztlichen Begutachtung in Personalangelegenheiten des öffentlichen Dienstes vom 19. August 2015, der im Staatsanzeiger vom 14. September 2015, S. 953 veröffentlicht ist, entnommen werden. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende gelten ausschließlich die Ziffern 4.2 und 5.2 des Erlasses.

Downloads: Erlass ärztliche Begutachtung und zu verwendende Formulare

Beihilfe

Die Beihilfe ist eine eigenständige beamtenrechtliche Krankenfürsorge.
Weitere Informationen und z.B. Antragsformulare erhalten Sie bei der zentralen Beihilfestelle beim RegierungspräsidiumÖffnet sich in einem neuen Fenster.