Beauftragter für Heimatvertriebene und Spätaussiedler

Andreas Hofmeister (links) mit Innenminister Poseck (rechts). Die beiden stehen nebeneinander und halten gemeinsam ein Dokument in den Händen. Im Hintergrund sind die Flaggen des Landes Hessen, Deutschlands und der EU zu sehen.

Andreas Hofmeister

Neuer Beauftragter für Heimatvertriebene und Spätaussiedler

Die Hessische Landesregierung hat Andreas Hofmeister, Mitglied des Hessischen Landtags am 19. März 2024 zum Beauftragten der Hessischen Landesregierung für Heimatvertriebene und Spätaussiedler berufen. Die Belange der Heimatvertriebenen und Spätaussiedler sind der Hessischen Landesregierung weiterhin ein besonderes Anliegen. Mit der Bestellung des neuen Landesbeauftragten soll die Verbundenheit mit diesen besonders betont werden.

Zuvor hatte Margarete Ziegler-Raschdorf das Amt der Landesbeauftragten seit 2009 innegehabt. Sie hatte damals die Nachfolge des seit 1999 amtierenden ersten Landesbeauftragten für Heimatvertriebene und Spätaussiedler Rudolf Friedrich angetreten.

Der Beauftragte ist dem Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz zugeordnet.

Portraitfoto Andreas Hofmeister

Andreas Hofmeister

Beauftragter für Heimatvertriebene und Spätaussiedler

Geburtsdatum

in Wiesbaden

Religion

römisch-katholisch

Familienstand

verheiratet

seit 01/2024
Mitglied des Verwaltungsrats des Hessischen Rundfunks
seit 01/2015
Kreisvorsitzender der CDU Limburg-Weilburg
seit 01/2014
Abgeordneter des Hessischen Landtags; direkt gewähl im Wahlkreis Limburg-Weilburg II; wiedergewählt in 2018 und in 2023
seit 2011
Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Bad Camberg
2010 - 2014
Kreisgeschäftsführer der CDU Limburg-Weilburg
seit 10/2013
Vorsitzender des CDU-Stadtverbandes Bad Camberg
seit 2006
Mitglied des Kreistags des Landkreises Limburg-Weilburg
2005 - 2009
wissenschaftlicher MItarbeiter un Büroleiter eines Bundestagsabgeordneten in Berlin
2001 - 2006
Mitglied des Ortsbeirats Bad Camberg-Oberselters
2001 - 2006
Kreisvorsitzender der Jungen Union Limburg-Weilburg
2000 - 2005
Studium Fachhochschule Frankfurt am Main, Abschluss: Dipl.-Ing. (FH) für Verfahrenstechnik
seit 02/2000
Mitglied der CDU
1999 - 2000
Wehrdienst
1999
Abitur an der Tilemannschule Limburg
1997 - 2015
Mitglied der Jungen Union

Landesbeauftragter

Die Einrichtung und Berufung eines Beauftragten der Hessischen Landesregierung für Heimatvertriebene und Spätaussiedler hat sich als Bindeglied zwischen Regierung und Verbänden sowie bei der Intensivierung der Integrationsarbeit für Spätaussiedler bewährt.

Der Beauftragte hat die Interessen der Heimatvertriebenen und Spätaussiedler zu vertreten. Dabei ist er auch deren direkter Ansprechpartner. Es ist seine Aufgabe, die Eingliederung der Spätaussiedler zu unterstützen, zu koordinieren und zu bündeln. Mit den Verbänden der Heimatvertriebenen und Spätaussiedler arbeitet er bei der Förderung der Kulturarbeit nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) zusammen.

Durch Kabinettsbeschluss sind der Beauftragten folgende Aufgaben übertragen:

  • Unterstützung der Pflege, Förderung und Weiterentwicklung des Kulturgutes der Vertreibungsgebiete (§ 96 BVFG),
  • Zusammenarbeit mit den Verbänden der Heimatvertriebenen bei der Kulturarbeit nach § 96 BVFG und bei heimat- und verständigungspolitischen Maßnahmen,
  • Unterstützung und Koordinierung der vom Land Hessen übernommenen Patenschaften,
  • Unterstützung der Belange der Spätaussiedler,
  • Zusammenarbeit mit den Betreuungsorganisationen bei der Aufnahme, Unterbringung, Betreuung und Eingliederung der Spätaussiedler,
  • Mitwirkung bei der Koordinierung der, die Spätaussiedler betreffenden, Maßnahmen mit den anderen Ressorts der Landesregierung sowie mit den Bundesressorts und den Kommunen,
  • Zusammenarbeit mit dem Hessischen Landesbeirat für Vertriebenen-, Flüchtlings- und Spätaussiedlerfragen,
  • Informationsarbeit über Spätaussiedlerfragen.

 

 

Aktuelle Pressemeldungen

Hessen ist das einzige Bundesland, in dem ein Landesvertriebenenbeirat ununterbrochen seit den 1950er Jahren berufen wird. Der Beirat mit seinem Kulturausschuss und seinem Eingliederungsausschuss berät die Landesregierung in Fragen der Heimatvertriebenen und Spätaussiedler sachkundig.

Der Kulturausschuss ist für kulturelle Fragestellungen und die Förderung der ostdeutschen Kultur nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes zuständig, während der Eingliederungsausschuss sich mit den Fragen zur Integration der Spätaussiedler befasst.

Die Mitglieder des Landesbeirates für Vertriebenen-, Flüchtlings- und Spätaussiedlerfragen wurden durch Minister Peter Beuth im Frühjahr 2020 für die 22. Tätigkeitsperiode, vom 01.04.2020 bis 31.03.2024, berufen.

Landespreis

Aus Anlass des 60. Jahrestages der Verkündung der „Charta der deutschen Heimatvertriebenen" am 5. August 1950 beschloss die Hessische Landesregierung erstmals im Jahr 2011 den Hessischen Preis "Flucht, Vertreibung, Eingliederung" auszuschreiben.

Fast ein Drittel aller in Hessen lebenden Bürgerinnen undBürger hat entweder Flucht und Vertreibung selbst erlebt, ist durch das Schicksal der nächsten Angehörigen betroffen oder lebt als Spätaussiedler hier. Diese große gesellschaftliche Gruppierung hat das kulturelle, wirtschaftliche und soziale Leben in Hessen bereichert und beteiligt sich an der kulturellen Weiterentwicklungin Europa. Damit dies nicht aus dem Blickfeld gerät, sollen hervorragende kulturelle, literarische oder wissenschaftliche Leistungen in dem genannten thematischen Zusammenhang gewürdigt werden.

Diese Würdigung soll im Geiste der bereits kurz nach Kriegsende unterzeichneten „Charta der deutschen Heimatvertriebenen“ die darin erklärte Absage an Rache und Vergeltung hervorheben und den Willen der Heimatvertriebenen betonen, am Aufbau Deutschlands und Europas im Geiste der Versöhnung mitzuwirken.

Durch den Preis sollen besonders auch junge Menschen angesprochen und ermuntert werden, sich mit der Geschichte Deutschlands und der Siedlungsgebiete der Deutschen im östlichen Europa zu beschäftigen.

Der Preis ist mit 7.500 Euro dotiert und wird alle zwei Jahre verliehen.

Bisherige Preisträger und Preisträgerinnen:

5. Vergabe Landespreis 2019

Thema: „Zukunft braucht Erinnerung“

Preisträger:

  • Heimat- und Geschichtsverein Igstadt e.V., Buchprojekt: „Als der Krieg zu Ende war“ - Igstadt nach1945 - Chancen und Schwierigkeiten eines Neubeginns
  • Schauspieler Alexander Bräutigam und Robin Middeke, Kassel, Theaterstück: „Die Sudetenvertreibung“
  • Theatergruppe des Vereins Königstädter Hofkonzerte, Rüsselsheim, Theaterstück: „Die Kartoffelkäfer“

Preisgeld jeweils 2.500 Euro

4. Vergabe Landespreis 2017

Thema: „Kirche in der Heimat – Kirche als Heimat der Vertriebenen und Deportierten“

Preisträger:

  • Patrick Strosche, Gernsheim, Diplomarbeit: „'Wohin soll ich mich wenden?' – Das Ringen um die Aufnahme ostdeutscher Kirchenlieder in das Gesangbuch des Bistums Mainz“; Preisgeld: 4.500 Euro
  • Marlene und Horst W. Gömpel, Schwalmstadt, Buch: „…angekommen! Vertrieben aus dem Sudetenland, aufgenommen in Nordhessen, vereint in der Europäischen Union“; Preisgeld 3.000 Euro

3. Vergabe Landespreis 2015

Thema: frei

Preisträger:

  • Weilburger Forum, Videodokumentation: „Gegen das Vergessen: Flucht – Vertreibung – Aussöhnung“; Preisgeld: 4.500 Euro
  • Adam-von-Trott-Schule, Sontra, Projekttag: “Geschichte und Integration der Deutschen aus Russland“; Preisgeld: 1.500 Euro
  • Marcel Isinger, Schüler der Adam-von-Trott-Schule, Sontra, Jahresarbeit: „Erzählte Traditionen derRusslanddeutschen“; Preisgeld: 1.500 Euro

2. Vergabe Landespreis 2013

Thema:„250. Jahrestag des Einladungsmanifestes der Zarin Katharina II."

Preisträger:

  • Dr. Wendelin Mangold, Königstein im Taunus,für sein schriftstellerisches Werk; Preisgeld: 5.000 Euro
  • Stadt Wetzlar für die „Patenschaft über das ostdeutsche Lied“; Preisgeld: 2.500 Euro

1. Vergabe Landespreis 2011

Thema:„60 Jahre Charta der deutschen Heimatvertriebenen“

Preisträger:

  • Studiendirektor Eckhard Scheld, Dillenburg, für Buch- und Filmdokumentationen und musikalischeProjekte mit seinen Schülerinnen und Schülern, Lehrerfortbildungsveranstaltungen im Bereich Geschichte, Politik, Kultur; Preisgeld: 7.500 Euro
  • Sonderpreis: Eva Bendl, Bargau, Master-Arbeit: „Ich bin ein Südmährer und fertig. Zur regionalen Identitätsbildung der Vertriebenen aus Südmähren in Deutschland“; Preisgeld: 2.000 Euro

Dokumente

Bundesvertriebenengesetz – Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge

Das „Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge“ ist unter dem Begriff „Bundesvertriebenengesetz“, BVFG, bekannt und trat im Jahr 1953 in Kraft. Das Bundesvertriebenengesetz regelt alle elementaren Angelegenheiten betreffend die Vertriebenen, Heimatvertriebenen, Sowjetzonenflüchtlinge und Spätaussiedler. So regelt das BVFG, welche Rechte und Vergünstigungen den entsprechenden Personengruppen zustehen, es regelt Angelegenheiten zur Namensführung und auch, wie Pflichtverletzungen zu ahnden sind.

Das „Gesetz über Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge“ steht am Ende dieses Abschnittes zum Download bereit.

Zwei elementare Bestimmungen des Bundesvertriebenengesetzes sollen besonders hervorgehoben werden. Dies ist zum einen § 7 „Grundsatz“, der die Unterstützung von Spätaussiedlern bei ihrer Eingliederung betrifft und zum anderen § 96 „Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen und Flüchtlinge und Förderung der wissenschaftlichen Forschung“, der als sogenannter „Kulturparagraph“ bekannt ist. Beide Gesetzesbestimmungen bilden die elementare Grundlage für meine Arbeit als Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Heimatvertriebene und Spätaussiedler und werden deshalb hier besonders genannt:

§ 7 Grundsatz

(1) Spätaussiedlern ist die Eingliederung in das berufliche, kulturelle und soziale Leben in der Bundesrepublik Deutschland zu erleichtern. Durch die Spätaussiedlung bedingte Nachteile sind zu mildern.

(2) Die §§ 8, 10 und 11 sind auf den Ehegatten und die Abkömmlinge des Spätaussiedlers, die die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 oder 2 nicht erfüllen, aber die Aussiedlungsgebiete im Wege des Aufnahmeverfahrens verlassen haben, entsprechend anzuwenden. § 5 gilt sinngemäß.

§ 96 Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen und Flüchtlinge und Förderung der wissenschaftlichen Forschung

Bund und Länder haben entsprechend ihrer durch das Grundgesetz gegebenen Zuständigkeit das Kulturgut der Vertreibungsgebiete in dem Bewusstsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten, Archive, Museen und Bibliotheken zu sichern, zu ergänzen und auszuwerten sowie Einrichtungen des Kunstschaffens und der Ausbildung sicherzustellen und zu fördern. Sie haben Wissenschaft und Forschung bei der Erfüllung der Aufgaben, die sich aus der Vertreibung und der Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge ergeben, sowie die Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge zu fördern. Die Bundesregierung berichtet jährlich dem Bundestag über das von ihr Veranlasste.

Die „Charta der deutschen Heimatvertriebenen“ ist eine verbindliche, auf Dauer ausgerichtete Erklärung, die die deutschen Heimatvertriebenen am 5. August 1950 in feierlicher Form in Stuttgart abgegeben haben. Sie wird von den Vertriebenen selbst als ihr moralisches Grundgesetz betrachtet.

In dem Bestreben, an einer gerechten Völker- und Friedensordnung in Europa mitzuwirken, wurde am 4. August 1950 in Wiesbaden ein Übereinkommen zwischen Vertretern des Tschechischen Nationalausschusses und der Arbeitsgemeinschaft zur Wahrung sudetendeutscher Interessen geschlossen. Dieses sogenannte „Wiesbadener Abkommen“ hatte das Ziel, als zweiseitiges Abkommen nach Krieg und Vertreibung die Grundlage für ein friedliches Zusammenleben in Europa sicherstellen. Es ist umso höher zu bewerten, da es zu einer Zeit getroffen wurde, als der gewaltsame Verlust von Haus, Hof und Heimat noch tiefe und unvernarbte Wunden hinterlassen hatte.

Wiesbaden, 25.1.2021. Vor 70 Jahren am 4. August 1950 wurde das „Wiesbadener Abkommen“ unterzeichnet. In diesem wegweisenden Nachkriegs-Dokument bekannten sich im Jahr 1950 Vertreter sudetendeutscher Vertriebener und tschechischer Exilorganisationen erstmals nach dem Zweiten Weltkrieg zu einem gemeinsamen friedlichen Europa. Aufgrund der Corona-Pandemie konnte die zum 70. Jahrestag im Jahr 2020 geplante Festveranstaltung nicht stattfinden. Um das Abkommen und das Jubiläum in angemessener Weise zu würdigen, haben Sudetendeutscher Rat und Sudetendeutsche Landsmannschaft in Zusammenarbeit mit der Kulturstiftung der deutschen Heimatvertriebenen eine Festschrift über Hintergründe und Entstehung des Wiesbadener Abkommens herausgegeben. Der Festschrift ist ein Grußwort des Hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier vorangestellt.

Die Hessische Landesbeauftragte für Heimatvertriebene und Spätaussiedler, Margarete Ziegler-Raschdorf, auf deren Initiative die Festschrift zurückgeht, beschreibt in der Broschüre als eine von 7 Autorinnen und Autoren unter dem Titel „Die deutschen Heimatvertriebenen in Hessen“ in einem 17-seitigen Beitrag die schwierige und letztlich erfolgreich bewältigte Situation bei Aufnahme und Eingliederung der Flüchtlinge und Heimatvertriebenen im Bundesland Hessen.

Wiesbaden, 15.12.2020. Im Jahr 2020 konnte der Bundesverband der Landsmannschaft Schlesien, Nieder- und Oberschlesien e.V. auf 70 Jahre seines Bestehens zurückblicken und veröffentlichte aus diesem Anlass eine Festschrift zur Geschichte und Entwicklung der Landsmannschaft. Im Hinblick auf das ebenfalls 70-jährige Bestehen des hessischen Landesverbandes der Landsmannschaft Schlesien entstand eine „Sonderausgabe Hessen“ der Festschrift mit zahlreichen Fotos von Veranstaltungen der Landsmannschaft in Hessen. Dem Text der Sonderausgabe ist ein Grußwort der Landesbeauftragten für Heimatvertriebene und Spätaussiedler, Margarete Ziegler-Raschdorf, vorangestellt, in welchem sie die Verbindungen des Landes Hessen zur Landsmannschaft Schlesien hervorhebt. Der Vorsitzende der Landsmannschaft Schlesien, Landesverband Hessen, Albrecht Kauschat, ist ebenfalls mit einem Grußwort vertreten. Die Festschrift wurde den Mitgliedern der Landsmannschaft Schlesien als auch der Landsmannschaft der Oberschlesier zur Verfügung gestellt.

Darmstadt, 26.11.2020. Die Deutsch-Baltische-Gesellschaft konnte im Jahr 2020 den 70. Jahrestag ihres Bestehens begehen. Eine Feierlichkeit zu diesem Anlass war aufgrund der Corona-Pandemie nicht möglich. Um das Jubiläum angemessen zu würdigen, hat die Deutsch-Baltische Gesellschaft eine Festschrift veröffentlicht unter dem Titel: „Mitteilungen aus dem baltischen Leben - 70 Jahre Deutsch-Baltische Gesellschaft 1950-2020“ mit einem Grußwort des hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier.

Wiesbaden, 10.12.2020. Anlässlich des „Tages der Heimat 2020“, der unter dem Leitwort „70 Jahre Charta der deutschen Heimatvertriebenen“ stand und aufgrund der Corona-Pandemie in einer Präsens-Veranstaltung nicht begangen werden konnte, hat die Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Heimatvertriebene und Spätaussiedler einen Sonderdruck veröffentlicht. Neben ihrer Rede zum „Tag der Heimat“ enthält der Sonderdruck Stimmen aus der Politik zum 70. Jahrestag der „Charta der deutschen Heimatvertriebenen“ und einen Rückblick auf zurückliegende Landesgedenktage in Schloss Biebrich sowie „Tage der Heimat“ der letzten Jahre in den BdV- Kreisverbänden vor Ort.

Ausdruck der gelebten Solidarität mit den Flüchtlingen und Vertriebenen aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten sind die seit Jahrzehnten gepflegten Patenschaften der Bundesländer zu einzelnen Vertriebenenverbänden und Landsmannschaften.

Das Bundesland Hessen unterhält drei Patenschaftsbeziehungen.

Im Jahr 1985 hat Hessen die Patenschaft über die Wolgadeutschen formlos übernommen, da viele der Auswanderer ins Wolgagebiet aus Hessen stammten. Mit Urkunde vom 12. Juni 1999 wurde diese Patenschaft vom damaligen Ministerpräsidenten Roland Koch offiziell bestätigt. Das hessische Städtchen Büdingen hat im 18. Jahrhundert, vor rund 250 Jahren, bei der Auswanderung in das Wolgagebiet des Russischen Reiches eine zentrale Rolle gespielt. So gab es seinerzeit ein Anwerbebüro und einen Sammelplatz für Auswanderer in Büdingen.

Im April 1990 übernahm das Land Hessen unter Ministerpräsident Walter Wallmann die Patenschaften über die Landsmannschaft Weichsel-Warthe und die Deutsch-Baltische Gesellschaft.

Mit dem Leitspruch „Brücke der Verständigung“ stellt die Landsmannschaft Weichsel-Warthe die deutsch-polnische Verständigung in den Mittelpunkt ihrer Arbeit. In der Landsmannschaft Weichsel-Warthe vereinen sich die Heimatvertriebenen aus dem Posener Land, dem Lodzer Industriegebiet, dem ehemaligen Weichselland, dem Gebiet zwischen Weichsel und Warthe, aus Galizien und auch Wolhynien.

Die „Deutsch-Baltische Landsmannschaft im Bundesgebiet e.V.“, Vorgängerin der Deutsch-Baltischen Gesellschaft, wurde am 4./5. November 1950 im nordhessischen Treysa gegründet und bis heute findet sich der Sitz der Deutsch-Baltischen Gesellschaft in Hessen. Das Zentrum der Deutsch-Baltischen Gesellschaft ist das Deutsch-Baltenhaus in Darmstadt, eine Jugendstil-Villa, die verschiedene Sammlungen und Archive beherbergt. Auch die Deutsch-Baltische Gesellschaft sieht sich als Brückenbauer ins Baltikum und unterhält rege Beziehungen nach Estland, Lettland und Litauen.

Patenschaften zu Vertriebenen-Verbänden bieten die Möglichkeit eines verantwortungsvollen Umgangs mit der Geschichte und helfen, die ostdeutschen Traditionen zu pflegen, zu erhalten und weiterzuentwickeln. Die Patenschafts-Organisationen werden jährlich angemessen finanziell unterstützt.

Die Verpflichtung, die Hessen durch die Übernahme der Patenschaften für die Verbände eingegangen ist, kommt sehr plastisch im Text der Patenschaftsurkunden zum Ausdruck. Hessen bekundet darin seine Verbundenheit mit den Deutschen aus den ehemaligen Siedlungsgebieten. Der Wille der Landesregierung, die Arbeit der Verbände besonders zu unterstützen und ihr kulturelles Erbe zu wahren, wird darin festgeschrieben.

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