© leungchopan / AdobeStock 23.06.2021 Feiertage Verkaufsoffene Feiertage Nach § 6 des Ladenöffnungsgesetzes sind die Gemeinden berechtigt, an jährlich bis zu vier Sonn- oder Feiertagen die Öffnung von Verkaufsstellen für bis zu sechs Stunden freizugeben.
© Me studio / Adobe Stock 23.06.2021 Feiertage Tanz-, Sport-, Zirkusveranstaltungen und Gesellschaftsjagden Öffentliche Tanzveranstaltungen sind an den gesetzlichen Feiertagen von 4 bis 12 Uhr, am Karfreitag und Karsamstag von 0 Uhr an sowie am Volkstrauertag und Totensonntag von 4 Uhr an verboten.
© Kanazawa photo base / AdobeStock 23.06.2021 Feiertage Spielhallen Der Betrieb einer Spielhalle ist an normalen Sonn- und Feiertagen ab 12.00 Uhr erlaubt.
© NicoElNino / AdobeStock 23.06.2021 Feiertage Landwirtschaftliche Arbeiten Unaufschiebbare Arbeiten in der Landwirtschaft sind nach § 6 Abs. 2 des Feiertagsgesetzes ausdrücklich erlaubt.
© pressmaster / Adobe Stock 23.06.2021 Feiertage Kleintierschauen und Modellbahnausstellungen Kleintierschauen und Modellbahnausstellungen sind auch an den so genannten stillen Feiertagen (Karfreitag, Volkstrauertag, Totensonntag) zulässig.
© leungchopan / AdobeStock 23.06.2021 Feiertage Internet- und Telecafés Internet- und Telecafés dienen vorrangig der Befriedigung von Freizeit- und Unterhaltungsbedürfnissen.
© NicoElNino / AdobeStock 23.06.2021 Feiertage Haus- und Gartenarbeit Zulässig sind nach 6 Abs. 2 Nr. 4 des Feiertagsgesetzes nicht gewerbsmäßige leichtere Arbeiten in Haus und Garten, wenn hierdurch keine unmittelbare Störung des Gottesdienstes eintritt.
© leungchopan / AdobeStock 23.06.2021 Feiertage Flohmärkte Floh- und Trödelmärkte können von der zuständigen Gewerbebehörde nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung als Märkte oder Messen festgesetzt werden und sind dann auch feiertagsrechtlich zulässig.